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Vorverkauf im November und Lagerverkauf am 28-31.12.24

Wir laden dich herzlich zu unserem entspannten Lagervorverkauf ein. Komm vorbei, um dich in gemütlicher Atmosphäre auszutauschen, zu fachsimpeln und Erfahrungen zu teilen. Falls du dich zum Kauf entscheidest, wird deine Ware sicher verpackt, verschlossen und bis Silvester bei uns aufbewahrt. Die Mitnahme ist möglich, wenn du einen Befähigungsschein nach Paragraph 27 des Sprengstoffgesetzbuchs vorweisen kannst. Auch mit einem Gewerbeschein für den Wiederverkauf kannst du die Ware sofort mitnehmen. Der genaue Termin steht leider noch nicht fest, aber wir informieren dich rechtzeitig.

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Was ist der 27 er ?

Der Befähigungsschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist eine behördliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dieser Schein wird in Deutschland benötigt, um  beispielsweise      Feuerwerkskörper oder Sprengstoffe zu erwerben und zu verwenden. Um den Befähigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen   erfüllen, wie zum Beispiel das Mindestalter von 21 Jahren, Zuverlässigkeit und entsprechende Lagermöglichkeiten. Die Ausstellung des  Befähigungsscheins erfolgt durch die zuständige    Behörde, wie das Gewerbeamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz.

Noch fragen? wir helfen Dir!

Schreibe eine WhatsApp 01704704217  

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